Ausbildung in Theorie und Praxis bei Stephan's Fahrschule
- Theorieunterricht innerhalb von 7 Tagen.
(Einstieg in Theorie und Praxis jederzeit möglich sofern freie Plätze vorhanden) - Praktische Ausbildung:
- PKW Seat Leon, Seat Ateca, Seat Arona und Volvo V40 und Mercedes V-Klasse (Automatik)
- LKW Mercedes Actros (C/CE) und Mercedes Sprinter (C1/C1E)
- Motorrad Kawasaki Z 750 und Honda CBF 600
- flexible Terminierung der Fahrstunden
Autoführerschein
Autoführerschein mit 17 - Klasse BF17
Mit der Klasse BF17 darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg in Begleitung eines Erwachsenen über 30 Jahre, mit einem Führerschein der Klasse B oder Klasse 3 (alter Führerschein), der seit mindestens 5 Jahren gültig ist und nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister besitzt, führen. Für weitere Infos kontaktiert mich.
Autoführerschein - Klasse B
Mindestalter 18 Jahre
Mit der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg führen, auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse oder mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination max. 3.500 kg ergibt.
Autoführerschein mit Anhänger von max. 3.500 kg - Klasse BE
Mindestalter 18 Jahre
Die Klasse BE stellt Fahrzeugkombinationen dar aus einem KFZ der Klasse B plus einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zGM von max. 3.500 kg ergibt.
Dauer
Theorie
Bei Ersterteilung
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung von Klasse B auf BE
entfällt
Praxis
Bei Ersterteilung
Grundausbildung
5 Überlandfahrten*
4 Autobahnfahrten*
3 Fahrten bei Dämmerung / Dunkelheit*
Bei Erweiterung von Klasse B auf BE
Grundausbildung
3 Überlandfahrten*
1 Autobahnfahrten*
1 Fahrt bei Dämmerung / Dunkelheit*
*gesetzlich festgelegte Sonderfahrten
ZUGANGSVORAUSSETZUNG für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Erste-Hilfe-Bescheinigung / DRK-Schein
- 1 biometrisches Lichtbild
Motorradführerschein
Motorradführerschein - Klasse A1
Mindestalter 16 Jahre
Mit der Klasse A1 darfst du Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum, nicht mehr als 11 kW (15 PS) Motorleistung, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg oder dreirädrige KFZ mit max. Leistung von 15 kW führen.
Motorradführerschein - Klasse A2
Mindestalter 18 Jahre
Mit der Klasse A2 darfst du Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW / kg führen.
Motorradführerschein - Klasse A
Mindestalter 24 Jahre
Mit der Klasse A darfst du uneingeschränkt alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von über 50 ccm oder Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW führen.
DAUER
Theorie
Bei Ersterteilung
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung von Klasse A1 A2 und A
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Praxis
Bei Ersterteilung/ Erweiterung
Grundausbildung
5 Überlandfahrten*
4 Autobahnfahrten*
3 Fahrten bei Dämmerung / Dunkelheit*
Bei Aufstieg von Klasse A1 auf A2 o. A2 auf A
nur Praktische Prüfung
*gesetzlich festgelegte Sonderfahrten
ZUGANGSVORAUSSETZUNG für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Erste-Hilfe-Bescheinigung / DRK-Schein
- 1 biometrisches Lichtbild
LASTKRAFTWAGENFÜHRERSCHEIN
Führerschein Klasse C / C1 für Kraftfahrer
Mindestalter 21 / 18 Jahre
Mit dem Führerschein Klasse C / C1 dürfen Sie mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Personen, ausgenommen dem Fahrer sowie auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg führen.
DAUER
Theorie
Bei Erweiterung
6 Doppelstunden Grundstoff plus klassenspezifischer Stoff:
Vorbesitz Klasse B10 Stunden / 6 Stunden
Vorbesitz Klasse C1 4 Stunden
Vorbesitz Klasse D1 4 Stunden
Vorbesitz Klasse D 2 Stunden
Praxis
Erweiterung von B auf C / C1
Grundausbildung
5 / 3 Überlandfahrten*
2 / 1 Autobahnfahrten*
3 / 1 Fahrten bei Dämmerung / Dunkelheit*
1 Unterweisung am Fahrzeug
Erweiterung von C1 auf C
Grundausbildung
3 Überlandfahrten*
1 Autobahnfahrt*
1 Fahrt bei Dämmerung / Dunkelheit*
1 Unterweisung am Fahrzeug
*gesetzlich festgelegte Sonderfahrten
ZUGANGSVORAUSSETZUNG für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ärztliche und augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Erste-Hilfe-Bescheinigung Teil 1 und 2
- 1 biometrisches Lichtbild
- Klasse B als Vorbesitz erforderlich
Führerschein Klasse CE für Kraftfahrer
Mindestalter 21 Jahre
Mit dem Führerschein Klasse CE dürfen Sie Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer sowie auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen.
DAUER
Theorie
Bei Erweiterung
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstd. klassenspezifischer Stoff
Bei gemeinsamen Erwerb Klasse C und CE
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstd. klassenspezifischer Stoff Klasse C
4 Doppelstd. klassenspezifischer Stoff Klasse CE
Praxis
Erweiterung von C auf CE
Grundausbildung
5 Überlandfahrten*
2 Autobahnfahrten*
3 Fahrten bei Dämmerung / Dunkelheit*
1 Unterweisung am Fahrzeug
Gemeinsamer Erwerb Klassen C und CE
Grundausbildung
3 Überlandfahrten Klasse C*
5 Überlandfahrten Klasse CE*
1 Autobahnfahrt Klasse C*
2 Autobahnfahrten Klasse CE*
3 Dämmerung / Dunkelheit C und CE gemeinsam*
1 Unterweisung am Fahrzeug je Klasse
*gesetzlich festgelegte Sonderfahrten
ZUGANGSVORAUSSETZUNG für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ärztliche und augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Erste-Hilfe-Bescheinigung Teil 1 und 2
- 1 biometrisches Lichtbild
- Klasse C als Vorbesitz erforderlich
Aus- und Weiterbildung nach BKrFQG für Berufskraftfahrer
Die Dauer der Ausbildung ist abhängig von der von Ihnen gewünschten Zusammenstellung der Module und der Art dieser.
Nach erfolgreichem Abschluss werden Sie über einen von der IHK zertifizierten Berufsabschluss beziehungsweise ein Zertifikat verfügen.
Pflichtweiterbildung für Berufskraftfahrer
Alle Berufskraftfahrer, die zu gewerblichen Zwecken Fahrten im Rahmen der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE durchführen, müssen eine obligatorische Pflichtweiterbildung besuchen.
- Weiterbildung alle 5 Jahre
- 35 Stunden zu je 60 Minuten
- eine Ausbildungseinheit muss 7 Stunden betragen
- Aufteilung der gesamten Weiterbildungsprozedur auf die 5 Jahre ist möglich
Kenntnisbereiche nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung BKrFQV:
- Image und Marketing
- Eco-Training
- Ladungssicherung
- Gesund und sicher am Arbeitsplatz
- Recht und Verkehrssicherheit