Ausbildung in Theorie und Praxis bei Stephan's Fahrschule

  • Theorieunterricht innerhalb von 7 Tagen.
    (Einstieg in Theorie und Praxis jederzeit möglich sofern freie Plätze vorhanden)
  • Praktische Ausbildung:
    • PKW Seat Leon, Seat Ateca, Seat Arona und Volvo V40 und Mercedes V-Klasse (Automatik)
    • LKW Mercedes Actros (C/CE) und Mercedes Sprinter (C1/C1E)
    • Motorrad Kawasaki Z 750 und Honda CBF 600
  • flexible Terminierung der Fahrstunden

Autoführerschein

Autoführerschein mit 17 - Klasse BF17

Mit der Klasse BF17 darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg in Begleitung eines Erwachsenen über 30 Jahre, mit einem Führerschein der Klasse B oder Klasse 3 (alter Führerschein), der seit mindestens 5 Jahren gültig ist und nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister besitzt, führen. Für weitere Infos kontaktiert mich.

Autoführerschein - Klasse B

Mindestalter 18 Jahre
Mit der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg führen, auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse oder mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination max. 3.500 kg ergibt.

Autoführerschein mit Anhänger von max. 3.500 kg - Klasse BE

Mindestalter 18 Jahre
Die Klasse BE stellt Fahrzeugkombinationen dar aus einem KFZ der Klasse B plus einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zGM von max. 3.500 kg ergibt.

Dauer

Theorie

Bei Ersterteilung
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Bei Erweiterung von Klasse B auf BE
entfällt

Praxis

Bei Ersterteilung
Grundausbildung
5 Überlandfahrten*
4 Autobahnfahrten*
3 Fahrten bei Dämmerung / Dunkelheit*

Bei Erweiterung von Klasse B auf BE
Grundausbildung
3 Überlandfahrten*
1 Autobahnfahrten*
1 Fahrt bei Dämmerung / Dunkelheit*

*gesetzlich festgelegte Sonderfahrten

ZUGANGSVORAUSSETZUNG für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung / DRK-Schein
  • 1 biometrisches Lichtbild

Motorradführerschein

Motorradführerschein - Klasse A1

Mindestalter 16 Jahre
Mit der Klasse A1 darfst du Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum, nicht mehr als 11 kW (15 PS) Motorleistung, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg oder dreirädrige KFZ mit max. Leistung von 15 kW führen.

Motorradführerschein - Klasse A2

Mindestalter 18 Jahre
Mit der Klasse A2 darfst du Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW / kg führen.

Motorradführerschein - Klasse A

Mindestalter 24 Jahre
Mit der Klasse A darfst du uneingeschränkt alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von über 50 ccm oder Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW führen.

DAUER

Theorie

Bei Ersterteilung
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Bei Erweiterung von Klasse A1 A2 und A
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Praxis

Bei Ersterteilung/ Erweiterung
Grundausbildung
5 Überlandfahrten*
4 Autobahnfahrten*
3 Fahrten bei Dämmerung / Dunkelheit*

Bei Aufstieg von Klasse A1 auf A2 o. A2 auf A
nur Praktische Prüfung

*gesetzlich festgelegte Sonderfahrten

ZUGANGSVORAUSSETZUNG für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung / DRK-Schein
  • 1 biometrisches Lichtbild

LASTKRAFTWAGENFÜHRERSCHEIN

Führerschein Klasse C / C1 für Kraftfahrer

Mindestalter 21 / 18 Jahre
Mit dem Führerschein Klasse C / C1 dürfen Sie mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Personen, ausgenommen dem Fahrer sowie auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg führen.

DAUER

Theorie

Bei Erweiterung
6 Doppelstunden Grundstoff plus klassenspezifischer Stoff:
Vorbesitz Klasse B10 Stunden / 6 Stunden
Vorbesitz Klasse C1 4 Stunden
Vorbesitz Klasse D1 4 Stunden
Vorbesitz Klasse D 2 Stunden

Praxis

Erweiterung von B auf C / C1
Grundausbildung
5 / 3 Überlandfahrten*
2 / 1 Autobahnfahrten*
3 / 1 Fahrten bei Dämmerung / Dunkelheit*
1 Unterweisung am Fahrzeug

Erweiterung von C1 auf C
Grundausbildung
3 Überlandfahrten*
1 Autobahnfahrt*
1 Fahrt bei Dämmerung / Dunkelheit*
1 Unterweisung am Fahrzeug

*gesetzlich festgelegte Sonderfahrten

ZUGANGSVORAUSSETZUNG für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ärztliche und augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung Teil 1 und 2
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Klasse B als Vorbesitz erforderlich

Führerschein Klasse CE für Kraftfahrer

Mindestalter 21 Jahre
Mit dem Führerschein Klasse CE dürfen Sie Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer sowie auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen.

DAUER

Theorie

Bei Erweiterung
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstd. klassenspezifischer Stoff

Bei gemeinsamen Erwerb Klasse C und CE
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstd. klassenspezifischer Stoff Klasse C
4 Doppelstd. klassenspezifischer Stoff Klasse CE

Praxis

Erweiterung von C auf CE
Grundausbildung
5 Überlandfahrten*
2 Autobahnfahrten*
3 Fahrten bei Dämmerung / Dunkelheit*
1 Unterweisung am Fahrzeug

Gemeinsamer Erwerb Klassen C und CE
Grundausbildung
3 Überlandfahrten Klasse C*
5 Überlandfahrten Klasse CE*
1 Autobahnfahrt Klasse C*
2 Autobahnfahrten Klasse CE*
3 Dämmerung / Dunkelheit C und CE gemeinsam*
1 Unterweisung am Fahrzeug je Klasse

*gesetzlich festgelegte Sonderfahrten

ZUGANGSVORAUSSETZUNG für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ärztliche und augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung Teil 1 und 2
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Klasse C als Vorbesitz erforderlich

Aus- und Weiterbildung nach BKrFQG für Berufskraftfahrer

Die Dauer der Ausbildung ist abhängig von der von Ihnen gewünschten Zusammenstellung der Module und der Art dieser.

Nach erfolgreichem Abschluss werden Sie über einen von der IHK zertifizierten Berufsabschluss beziehungsweise ein Zertifikat verfügen.

Pflichtweiterbildung für Berufskraftfahrer

Alle Berufskraftfahrer, die zu gewerblichen Zwecken Fahrten im Rahmen der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE durchführen, müssen eine obligatorische Pflichtweiterbildung besuchen.

  • Weiterbildung alle 5 Jahre
  • 35 Stunden zu je 60 Minuten
  • eine Ausbildungseinheit muss 7 Stunden betragen
  • Aufteilung der gesamten Weiterbildungsprozedur auf die 5 Jahre ist möglich

Kenntnisbereiche nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung BKrFQV:

  • Image und Marketing
  • Eco-Training
  • Ladungssicherung
  • Gesund und sicher am Arbeitsplatz
  • Recht und Verkehrssicherheit